2016-05-05 Kassenprüfung VJ 2015

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Am 5. Mai 2016 fand eine Kassenprüfung des Freifunk Dreiländereck e.V. statt. Prüfungsgegenstand war das Vereinsjahr 2015.

Anwesend bei der Prüfung waren:

  • Roland Zimmermann (Kassierer seit November 2015)
  • Rüdiger Lorenz (Kassierer seit Gründung im März bis November 2015)
  • Benjamin Lütker (Kassenprüfer)
  • Manuel Schneider (Kassenprüfer)

Bestände zum 31.12.2015

Handkasse

Der Verein führt keine Handkasse.

Bankkonto

Der Verein besitzt ein Geschäftskonto bei der Volksbank Rhein-Wehra e.G.

Das Bankkonto wurde zum 24.04.2015 eröffnet, der Kontostand zum 31.12.2015 betrug 594,39 EUR.

Die Kontoauszüge lagen den Kassenprüfern vor und wurden überprüft, eine Einnahmen- / Ausgabenliste existiert derzeit nicht.

Inventar

Es besteht derzeit noch kein Anlagenverzeichnis, allerdings wird eine Liste mit dem Verbleibt von 20 gesponserten WLAN-Routern (TP-Link WDR-841) geführt. Hinzu kommt ein NAS-Server, dessen Eigentum aber noch nicht an den Verein übergegangen ist.

Die Kassenprüfer haben auf die Inventarisierungspflicht hingewiesen.

Verbindlichkeiten

Zum 31.12.2015 bestanden Verbindlichkeiten in Höhe von ca. 1.850 EUR.

Diese bestanden aus:

  • 1.367,31 EUR offene Eingangsrechnungen
  • ca. 500 EUR Verzicht auf Erstattungen von Mitgliedern

Die offenen Rechnungen wurden bis zum 5. Mai 2016 beglichen. Bzgl. dem Verzicht auf Erstattungen von Mitgliedern wurde dem Vorstand empfohlen, einen schriftlichen Verzicht auf Erstattung einzuholen um die Verbindlichkeiten als Sachzuwendungen ohne Zuwendungsbestätigung aufzulösen.

Forderungen

Zum 31.12.2015 bestanden keine Forderungen.

Mitglieder

Im Gründungsjahr 2015 sind 19 Mitglieder dem Verein beigetreten.

Einnahmen / Ausgaben

Spenden

Es wurden 999 EUR an Spenden lukriert, das meiste davon von Gründungsmitgliedern.

Davon sind 100 EUR zweckgebunden für die Anschaffung des NAS gespendet worden. Das NAS (Wert ca. 450 EUR) wurde von einem Vereinsmitglied beschafft aber bislang nicht abgerechnet.

Als weitere Sachspende wurde eine Schriftart (34,51 EUR) für das Logo des Vereins angeschafft und von einem Mitglied privat bezahlt.

Die Kassenprüfer haben angeregt, die Rechnungsstellung oder Rückerstattung des NAS zu klären und ggf. eine Sachspendenquittung oder Spendenbescheinigung als Verzicht auf Erstattung auszustellen und von den betreffenden Mitgliedern unterzeichnen zu lassen, damit die Eigentumsverhältnisse geklärt sind, da es sich sonst um Verbindlichkeiten gegenüber Mitglieder handelt, welche binnen fünf Jahren nachgefordert werden können.

Sollten für das NAS keine Kosten anfallen, dann muss die zweckgebundene Spende zurückgezahlt werden. In diesem Fall empfehlen die Kassenprüfer eine schriftliche Aufhebung der Zweckbindung vom betreffenden Mitglied einzuholen, so dass die Spende regulär verwendet werden kann.

Es wurden bislang eine Spendenbescheinigungen ausgestellt, da noch keine Steuernummer vorliegt.

Mitgliedsbeiträge

Von 19 Mitgliedern wurden 11 Mitgliedsbeiträge in Höhe von 264 EUR bezahlt.

Bislang hat der Vorstand keine Beitragsrechnungen versandt, einigen Mitgliedern lag daher bislang keine Bankverbindung vor. Die Kassenprüfer haben angeregt, per Mail eine Erinnerung mit Bankverbindung an alle Mitglieder zu versenden.

Zuwendungen

Im Jahr 2015 gab es noch keine Zuwendungen. Der Vorstand hat beschlossen freiwillig Umsatzsteuer abzuführen, so dass im Falle der Überschreitung der Umsatzgrenze von 17.500 EUR keine Umstellung erfolgen muss.

Ausgaben

Im Jahr 2015 wurden rund 670 EUR ausgegeben, hauptsächlich für Servermiete bei netcup und Hetzner. Die netcup-Server wurden zu Ende Februar 2016 gekündigt, da sie nicht die gewünschte Leistung erbracht haben. Dafür wurde im Oktober 2015 ein weiterer Hetzner-Server gemietet.

Weitere Rechnungen sind von RBZE, der Firma von Vorstandsmitglied Roland Zimmermann in Höhe von 1367,31 EUR für den Aufbau der WLAN-Netze in den GUs in Efringen-Kirchen und Rheinfelden eingegangen. Diese Rechnungen wurden in 2015 nicht bezahlt. Die Kassenprüfer haben darauf hingewiesen, dass gemeinnützige Vereine keine Zuwendungen an Mitglieder bezahlen dürfen und daher mit solchen Rechnungen äusserste Vorsicht geboten ist. Roland Zimmermann sagte zu jeweils eine Teileliste beizulegen, so dass die Ausgaben besser begründet sind. Ausserdem werden künftige Rechnungen von RBZE direkt mit dem Landratsamt Lörrach verrechnet.

Rechnungen des Kabelanbieters WTC für die Internetanbindung der GU Rheinfelden in Höhe von 59,14 EUR sind nicht belegt. Der Vorstand wird die fehlenden Belege nachzureichen.

Gemeinnützigkeit

Einnahmen und Ausgaben

Mitgliedsbeiträge

Der Verein hatte zum 31.12.2015 ... Mitglieder. Davon bezahlten ... den vollen Mitgliedsbeitrag in Höhe von 24 EUR, ... einen halben Mitgliedsbeitrag wegen Eintritt nach dem 31.06.2015.

Insgesamt hat der Verein zum 31.12.2015 Mitgliedsbeiträge in Höhe von ... EUR erhalten. Weitere ... EUR sind ausständig.

2015 sind ... Mitglieder eingetreten und ... Mitglieder ausgetreten.

Spenden

Im Vereinsjahr 2015 nahm der Verein ... EUR an Spenden ein:

  • ... EUR wurden mit dem vereinfachten Zuwendungsbescheid bescheinigt (Spenden unter 100 EUR / a)
  • ... EUR wurden mit Spendenbescheinigungen bescheinigt

Sachspenden und Verzicht auf Erstattung

Im Vereinsjahr 2015 erhielt der Verein Sachspenden in Höhe von ... EUR:

  • ... EUR Sachspenden
  • ... EUR Verzicht auf Erstattung

= Zuwendungen

Im Vereinsjahr 2015 erhielt der Verein ... EUR an Zuwendungen:

  • ... EUR von ...

Die Kassenprüfer prüften und bestätigen die ordnungsgemäße Verwendung der der Zuwendungen gemäß Zuwendungsbescheid. Ausserdem wurde überprüft, dass der Zuwendungszweck nicht dem Vereinszweck entgegensteht.