Kassenprüfung: Unterschied zwischen den Versionen
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=== Gemeinnützigkeit === | === Gemeinnützigkeit === |
Version vom 5. Mai 2016, 13:31 Uhr
Inhaltsverzeichnis
Grundlagen
- BGB
- HGB
- Satzung
- Entscheidungen der Mitgliederversammlung - Geschäftsordnung
- Budget
- Vorstandsbeschlüsse - Geschäftsordnung
Checkliste
geprüft wird das Kalenderjahr (s. § 1 Nr. 3 Satzung)
Bestandsaufnahme
- Handkasse
- Kassenbuch
- Kassenstand prüfen
- Bankkonten
- Kontoauszüge
- Anfangs- und Endsalden sowie Mittelzugang / -Abgang festhalten
- Anlagenverzeichnis
- Abschreibung
- Inventar
- Anmeldung beim Vereinsregister bzw. letzten Änderungsbescheid des Amtsgerichtes
- aktuelle Vereinsadresse
- ggf. zeitweilig geltende Vereinsadressen im Prüfungszeitraum
- Körperschaftssteuererklärung (bis 31. Mai)
Einnahmen / Ausgaben
- einfache Buchhaltung genügt (Eingaben- / Ausgabenliste)
- jede Einnahme / Ausgabe muss belegt sein
- Eingangsrechnungen auf korrekte Vereinsadresse
- Zahlungsnachweise (ggf. Kopie des Kontoauszugs, auch von Mitgliedern)
- Spendenbescheinigungen
- bis 100 EUR / a: vereinfachter Zuwendungsbescheid
- Rg. an privat, bezahlt von privat: Sachspendenquittung
- Rg. an Verein, bezahlt von privat: Spendenbescheinigung mit Vermerk "Verzicht auf Erstattung"
- Ausgangsrechnungen ohne USt. (ausser Zweckbetrieb über 17.000 EUR Erlös)
- Vergleich Mittelzugang / -Abgang mit Bankkonten
- bestehende Forderungen / Verbindlichkeiten
- offene Rechnungen (Stand Ende des Prüfungszeitraums)
- nicht korrekt addressierte, bezahlte Rechnungen (Forderung gegen Rechnungsadressat)
- Löhne, Rentenversicherungen, Steuer
Satzungsgemässe Verwendung der Mittel
- Erhebung der Mitgliedsbeiträge
- zweckgebundene Spenden
- Wirtschaftlichkeit
- Lieferantenwahl
Gemeinnützigkeit
- Aufteilung
- ideeller Bereich (steuerbefreit)
- Vermögensverwaltung (steuerbefreit)
- Zweckbetrieb (steuerbefreit)
- Nicht-Zweckbetrieb (steuerpflichtig)
- keine Spendenbescheinigungen bei Rückläufern
Bemerkungen / Empfehlungen an den Vorstand
(nach Erledigung zu löschen)