2018-07-20 Kassenprüfung VJ 2017: Unterschied zwischen den Versionen
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Das erste Halbjahr 2017 wurde bereit bei der letzten [[2017-10-25 Kassenprüfung VJ 2016|Kassenprüfung am 25. Oktober 2017]] geprüft. Bei der aktuellen Kassenprüfung lagen nur die Belege und Kontoauszüge von Juli bis Dezember 2017 vor. Zur Vollständigkeit werden die Beständsveränderungen über das gesamte Vereinsjahr angegeben, mit den Anfangsbeständen aus dem letzten Kassenbericht. | Das erste Halbjahr 2017 wurde bereit bei der letzten [[2017-10-25 Kassenprüfung VJ 2016|Kassenprüfung am 25. Oktober 2017]] geprüft. Bei der aktuellen Kassenprüfung lagen nur die Belege und Kontoauszüge von Juli bis Dezember 2017 vor. Zur Vollständigkeit werden die Beständsveränderungen über das gesamte Vereinsjahr angegeben, mit den Anfangsbeständen aus dem letzten Kassenbericht. | ||
− | Unterlagen aus 2018 lagen leider nicht vor, so dass Aussagen bzgl. Umsatzsteuermeldungen und -Zahlungen Glauben geschenkt muss. | + | Es lagen nur Belege und Kontoauszüge von Juli bis Dezember 2017 vor. Die Zahlen aus dem ersten Halbjahr mussten dem letzten Kassenprüfungsbericht entnommen werden. Die Prüfung einer ordnungsgemäßen Verbuchung war ohne Zugriff auf die Buchhaltung nicht möglich. |
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+ | Unterlagen aus 2018 lagen leider nicht vor, so dass Aussagen bzgl. Umsatzsteuermeldungen und -Zahlungen Glauben geschenkt werden muss. Diese sollten in der nächsten Kassenprüfung besonders geprüft werden. | ||
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+ | Steuerbescheide und Jahresabschlüsse lagen nicht vor, so dass diese nicht geprüft werden konnten. Bzgl. Steuererklärungen musste den Aussagen des Kassiers Glauben geschenkt werden, dass die im ersten Halbjahr 2017 ausstehenden Steuermeldungen in 2018 erledigt wurden. | ||
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* 30.06.2017: 10.125,10 EUR | * 30.06.2017: 10.125,10 EUR | ||
* 29.12.2017: 8.626,21 EUR | * 29.12.2017: 8.626,21 EUR | ||
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Die Kontoauszüge lagen dem Kassenprüfer vor, ein Abgleich mit der Summen- und Saldenliste war nicht möglich (lag nicht vor). | Die Kontoauszüge lagen dem Kassenprüfer vor, ein Abgleich mit der Summen- und Saldenliste war nicht möglich (lag nicht vor). | ||
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* Die Beanstandungen aus den letzten Jahren haben sich größtenteils erledigt. | * Die Beanstandungen aus den letzten Jahren haben sich größtenteils erledigt. | ||
− | * Leider lagen zur Kassenprüfung nur Belege und Kontoauszüge des zweiten Halbjahrs 2017 vor, das Anlagenverzeichnis war nicht auffindbar, die Mitgliederliste war nur auf Nachfrage als Excel-Liste mit diversen Datenlücken verfügbar, so dass sich der Abgleich mühsam gestaltete. | + | * Leider lagen zur Kassenprüfung nur Belege und Kontoauszüge des zweiten Halbjahrs 2017 vor, das Anlagenverzeichnis war nicht auffindbar, die Mitgliederliste war nur auf Nachfrage als Excel-Liste mit diversen Datenlücken verfügbar, so dass sich der Abgleich mühsam gestaltete und eine ordnungsgemäße Prüfung kaum möglich war. |
+ | * Steuererklärungen, Bescheide und Jahresabschluss lagen nicht vor. | ||
* Leider wurde der wiederholte Hinweis, den vereinfachten Zuwendungsbescheid auf der Webseite zu veröffentlichen, noch nicht umgesetzt. | * Leider wurde der wiederholte Hinweis, den vereinfachten Zuwendungsbescheid auf der Webseite zu veröffentlichen, noch nicht umgesetzt. | ||
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+ | [[Kategorie:Verein]] | ||
+ | [[Kategorie:Kassenprüfung]] | ||
+ | [[Kategorie:Protokoll]] |
Aktuelle Version vom 7. Juli 2019, 15:22 Uhr
Anwesend bei der Prüfung waren:
- Roland Zimmermann (Kassierer seit November 2015)
- Manuel Schneider (Kassenprüfer)
Kassenprüferin Sabin Schumacher war leider kurzfristig verhindert.
Inhaltsverzeichnis
Allgemeines
Das erste Halbjahr 2017 wurde bereit bei der letzten Kassenprüfung am 25. Oktober 2017 geprüft. Bei der aktuellen Kassenprüfung lagen nur die Belege und Kontoauszüge von Juli bis Dezember 2017 vor. Zur Vollständigkeit werden die Beständsveränderungen über das gesamte Vereinsjahr angegeben, mit den Anfangsbeständen aus dem letzten Kassenbericht.
Es lagen nur Belege und Kontoauszüge von Juli bis Dezember 2017 vor. Die Zahlen aus dem ersten Halbjahr mussten dem letzten Kassenprüfungsbericht entnommen werden. Die Prüfung einer ordnungsgemäßen Verbuchung war ohne Zugriff auf die Buchhaltung nicht möglich.
Unterlagen aus 2018 lagen leider nicht vor, so dass Aussagen bzgl. Umsatzsteuermeldungen und -Zahlungen Glauben geschenkt werden muss. Diese sollten in der nächsten Kassenprüfung besonders geprüft werden.
Steuerbescheide und Jahresabschlüsse lagen nicht vor, so dass diese nicht geprüft werden konnten. Bzgl. Steuererklärungen musste den Aussagen des Kassiers Glauben geschenkt werden, dass die im ersten Halbjahr 2017 ausstehenden Steuermeldungen in 2018 erledigt wurden.
Bestände
Handkasse
Der Verein führt keine Handkasse.
Bankkonto
Der Verein besitzt ein Geschäftskonto bei der Volksbank Rhein-Wehra e.G.
Kontostände:
- 30.12.2016: 6.287,56 EUR
- 30.06.2017: 10.125,10 EUR
- 29.12.2017: 8.626,21 EUR
- Zufluss in Höhe von 2.338,65 EUR
Die Kontoauszüge lagen dem Kassenprüfer vor, ein Abgleich mit der Summen- und Saldenliste war nicht möglich (lag nicht vor).
Zu einer Buchung über 155 EUR liegt kein Beleg vor, es handelt sich aber um eine monatlich wiederkehrende Rechnung von Hetzner, insofern ist die Ausgabe dennoch nachvollziehbar.
Inventar
Ein Anlagenverzeichnis soll existieren, konnte aber nicht vorgelegt werden. Laut Aussage des Kassiers enthält es das Vereins-NAS (Datenserver) und 15 von ehemals 20 Routern vom Typ TP-Link WDR-841.
Der Kassenprüfer weist erneut auf die Inventarisierungspflicht hin.
Verbindlichkeiten
Zum 31.12.2017 bestanden keine Verbindlichkeiten. Die noch nicht gemeldete Umsatzsteuerschuld aus 2016 wurde in 2017 gemeldet, der Bescheid erging erst 2018. Die Umsätze 2017 wurden ebenfalls gemeldet, der Bescheid dazu steht noch aus. Das Finanzamt erteilte dem Verein eine jährliche Umsatzsteuermeldung.
Forderungen
Zum 31.12.2017 bestanden Forderungen von 288 EUR (12 Mitgliedsbeiträge).
Mitglieder
- 31.12.2016: 32 Mitglieder
- 30.06.2017: 33 Mitglieder
- 31.12.2017: 35 Mitglieder
- 3 Eintritte
- keine Austritte
Einnahmen / Ausgaben
Betriebskosten GUs
Die Betriebskosten der GUs, die Haupt-Einnahmequelle des Vereins, wurden bereits Anfang des Jahres abgerechnet. Insofern wurden im zweiten Halbjahr 2017 keine Rechnungen gestellt.
Im ersten Halbjahr wurden 5.280,00 EUR in Rechnung gestellt. Für diese Einnahmen wurde Umsatzsteuer ausgewiesen.
Ab 2018 wurde die Abrechnung mit dem Landkreis und den Kommunen auf halbjährlich umgestellt.
Zuwendungen
Im ersten Halbjahr erhielt der Verein 1000 EUR als Zuwendung von der Stadt Bad Krozingen.
Im zweiten Halbjahr gab es keine Zuwendungen.
Spenden
Im ersten Halbjahr erhielt der Verein zwei Spenden in Gesamthöhe von 146 EUR, im zweiten Halbjahr ging eine weitere Spende in Höhe von 50 EUR ein.
Damit lagen die Gesamt-Einnahmen aus Spenden bei 196 EUR.
Für alle Spenden genügt der vereinfachte Zuwendungsbescheid, so dass keine Spendenbescheinigungen ausgestellt werden mussten.
Mitgliedsbeiträge
Es wurden 576 EUR von 24 Mitgliedern bezahlt, elf Mitgliedsbeiträge sind für das Jahr 2017 noch ausstehend. Aus dem Jahr 2016 sind noch sechs Beiträge eingezahlt worden, vier Beiträge bleiben weiterhin offen. Mitgliedsbeiträge werden regelmäßig eingetrieben.
Anteil Klausurtagung
Im ersten Halbjahr wurden 1.088 EUR für ein Strategie-Wochenende ausgegeben, jedes Vorstandsmitglied bezahlte privat einen Anteil von 200 EUR, so dass im zweiten Halbjahr 600 EUR eingegangen sind. Weitere Zahlungen sind 2018 zugeflossen.
Ausgaben
Im zweiten Halbjahr wurden 2.221,99 EUR vorallem für Servermiete ausgegeben. Es gab keine Zuwendungen an Vereinsmitglieder.
Damit wurden im gesamten Jahr 5.414,08 EUR ausgegeben.
Zusammenfassung
- Die Beanstandungen aus den letzten Jahren haben sich größtenteils erledigt.
- Leider lagen zur Kassenprüfung nur Belege und Kontoauszüge des zweiten Halbjahrs 2017 vor, das Anlagenverzeichnis war nicht auffindbar, die Mitgliederliste war nur auf Nachfrage als Excel-Liste mit diversen Datenlücken verfügbar, so dass sich der Abgleich mühsam gestaltete und eine ordnungsgemäße Prüfung kaum möglich war.
- Steuererklärungen, Bescheide und Jahresabschluss lagen nicht vor.
- Leider wurde der wiederholte Hinweis, den vereinfachten Zuwendungsbescheid auf der Webseite zu veröffentlichen, noch nicht umgesetzt.