2017-10-25 Kassenprüfung VJ 2016: Unterschied zwischen den Versionen

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* ein vereinfachter Zuwendungsbescheid sollte erstellt und veröffentlicht werden (für Spenden und Mitgliedsbeitrag bis 100 EUR / a)
 
* ein vereinfachter Zuwendungsbescheid sollte erstellt und veröffentlicht werden (für Spenden und Mitgliedsbeitrag bis 100 EUR / a)
 
** Spendenbescheinigungen sollten für Spenden und Mitgliedsbeiträge über 100 EUR erstellt und versandt werden
 
** Spendenbescheinigungen sollten für Spenden und Mitgliedsbeiträge über 100 EUR erstellt und versandt werden
* Belege WTC nachreichen
 
  
  

Version vom 25. Oktober 2017, 20:39 Uhr

Am 25. Oktober 2017 fand eine Kassenprüfung des Freifunk Dreiländereck e.V. statt. Prüfungsgegenstand war das Vereinsjahr 2016, sowie aufgrund der fortgeschrittenen Jahreszeit das erste Halbjahr 2017.

Anwesend bei der Prüfung waren:

  • Roland Zimmermann (Kassierer seit November 2015)
  • Manuel Schneider (Kassenprüfer)
  • zweiter Kassenprüfer Benjamin Lütker war trotz mehrfacher Versuche nicht zu erreichen

Allgemeines

Der Verein verfügt über eine Buchhaltungssoftware, welche in 2016 eingeführt wurde. Ursprünglich von Lexware musste die Buchhaltung 2017 auf Linear umgestellt werden, da Lexware das Produkt eingestellt hat. Alle Geschäftsvorfälle wurden in der Vereinsverwaltungssoftware gebucht. Eine externe Buchhalterin unterstützte den Kassierer im Jahr 2016, seit 2017 führt Roland Zimmermann die Buchhaltung alleine. Allerdings verfügt der Kassierer immer noch nicht über einen Kontenzugriff. Alle Buchungsunterlagen werden an die Vereinsadresse in der Friedrich-Jung-Straße in Rheinfelden geschickt und müssen vom Vorstand periodisch an den Kassierer weitergegeben werden. Dabei kommt es zu Verlusten. Zum Zeitpunkt der Kassenprüfung war der Monat April nicht gebucht, da der zugehörige Kontoauszug verlorengegangen ist. Der Ersatz wurde mittlerweile bei der Bank beantragt.

Die Eintragung im Amtsgericht ist aktuell, die Vorstandsänderung vom 2. Juni 2016 wurde am 16.08.2016 eingetragen. Die Vereinsadresse hat sich seit der Eintragung nicht verändert. Für die verspätete Eintragung wurde eine Mahngebühr in Höhe von 5 EUR fällig, welche das zuständige Vorstandsmitglied privat bezahlt hat.

Alle Belege sind auf die korrekte Vereinsadresse ausgestellt.

Für das Jahr 2015 wurde eine Nullmeldung als Körperschaftssteuererklärung abgegeben. Die Steuererklärung als auch der Steuerbescheid liegen laut Aussage Kassierer vor, sind aber beim Vorstand in Rheinfelden abgelegt und waren kurzfristig zur Kassenprüfung nicht zu beschaffen. Mit Bescheid vom 08.05.207 ist der Freifunk Dreiländereck e.V. aufgrund seiner Gemeinnützigkeit von der Körperschafts- und Gewerbesteuer befreit. Die Körperschaftssteuererklärung 2016 wurde noch nicht abgegeben, das Finanzamt Lörrach hat einer Fristverlängerung bis Januar 2018 zugestimmt.

Bestände zum 31.12.2016

Handkasse

Der Verein führt keine Handkasse.

Bankkonto

Der Verein besitzt ein Geschäftskonto bei der Volksbank Rhein-Wehra e.G.

Kontostände:

  • 30.12.2015: 594,39 EUR
  • 30.12.2016: 6.287,56 EUR
  • 30.06.2017: 10.125,10 EUR

Die Kontoauszüge lagen dem Kassenprüfer vor und wurden überprüft und soweit möglich mit der Summen- und Saldenliste abgeglichen.

Inventar

Es besteht derzeit noch kein Anlagenverzeichnis, allerdings wird eine Liste mit dem Verbleibt von 20 gesponserten WLAN-Routern (TP-Link WDR-841) geführt.

Der NAS-Server wurde 2016 von einem Vorstandsmitglied an den Verein gespendet.

Der Kassenprüfer weist erneut auf die Inventarisierungspflicht hin.

Verbindlichkeiten

Zum 31.12.2016 bestanden keine Verbindlichkeiten.

Zum 31.12.2015 bestanden Verbindlichkeiten in Höhe von ca. 1.850 EUR.

Forderungen

Mitglieder

  • 2016 sind 11 Mitglieder dem Verein beigetreten, es ist niemand ausgetreten, damit hatte der Verein Ende 2016 32 Mitglieder.
  • 2017 ist 1 Mitglied eingetreten.

Einnahmen / Ausgaben

Spenden

  • 2016 wurden 270 EUR an Spenden lukriert
  • 2017 wurden 170 EUR an Spenden lukriert

Es wurden bislang keine Spendenbescheinigungen ausgestellt, es gab bislang keine Spenden über 100 EUR / a. Es gibt einen vereinfachten Zuwendungsbescheid, der aber noch nicht veröffentlicht wurde. Der Kassenprüfer regt erneut an, diesen zu veröffentlichen.

Mitgliedsbeiträge

Der Vorstand verschickt regelmässig Erinnerungsmails um an die Bezahlung der Mitgliedsbeiträge zu erinnern.

Zuwendungen

  • 2016 wurden 12.439,06 EUR an Behörden in Rechnung gestellt
  • 2017 betrugen die Erlöse 2.190 EUR

Der größte Teil der Einnahmen kommt vom Landkreis Lörrach für Aufbau und Betrieb der Internetversorgung in Gemeinschaftsunterkünften, 2017 kamen Zuschüsse verschiedener Gemeinden dazu.

Gemäß Vorstandsbeschluss von 2015 sollten für diese Umsätze freiwillig Umsatzsteuer abgeführt werden, allerdings wurde bislang noch keine Umsatzsteuervoranmeldung abgegeben.

Ausgaben

  • 2016: 4.339,12 EUR
  • 2017: 3.031,32 EUR

Die Ausgaben fielen vorallem für Servermiete an, teilweise gab es noch Rechnungen für Installationen (RBZE).

Bei der Prüfung des Vereinsjahrs 2015 wurde bemängelt, dass vom Internet-Provider WTC keine Belege vorlagen, da der Lieferant per Bankeinzug und Vertrag monatlich eingezogen, aber keine Rechnungen ausgestellt hat. Seit 2016 liegen alle Rechnungen vor.

Zusammenfassung

Bemerkungen:

  • Anlagenverzeichnis muss erstellt und eine Inventur durchgeführt werden
  • ein vereinfachter Zuwendungsbescheid sollte erstellt und veröffentlicht werden (für Spenden und Mitgliedsbeitrag bis 100 EUR / a)
    • Spendenbescheinigungen sollten für Spenden und Mitgliedsbeiträge über 100 EUR erstellt und versandt werden