2021-02-12 Kassenprüfung VJ 2020

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Anwesend bei der Prüfung waren:

  • Raimund Sommer (Kassierer seit Anfang 2019)
  • Oliver Schruft (Kassenprüfer)
  • Manuel Schneider (Kassenprüfer)


Allgemeines

Es wurde das Vereinsjahr 2020 geprüft.

Bestände

Handkasse

Der Verein führt keine Handkasse.

Bankkonto

Der Verein besitzt ein Geschäftskonto bei der Volksbank Rhein-Wehra e.G.

Kontostände:

  • 31.12.2019: 11.372,23 EUR
  • 31.12.2020: 14.933,79 EUR
  • Zufluss in Höhe von 3.561,56 EUR

Es lagen alle Kontoauszüge, Eingangs- und Ausgangsrechnungen in einem digitalen Archiv vor. Das Archiv ist vollständig.

Bevollmächtigt für das Bankkonto sind drei Vorstandsmitglieder (Thilo Levante, Rüdiger Lorenz, Raimund Sommer).

Der Kassier verfügt über einen Online-Zugang zum Bankkonto. Überweisungen werden nach dem Vier-Augen-Prinzip getätigt, dh. der Kassier stellt Überweisungen in das Online-Banking ein, ein weiteres Vorstandsmitglied muss diese binnen einer Woche mit Chip-TAN bestätigen bevor diese ausgeführt werden.

Inventar

Es existiert eine Inventarliste, darauf befindet sich ein NAS zur Ablage der Vereinsdaten.

Verbindlichkeiten

Zum 31.12.2020 bestanden keine Verbindlichkeiten.

Der Verbleib der Steuererklärung 2018 wird zum Prüfungszeitpunkt geklärt. Es ist eine negative Steuerlast zu erwarten, da 2018 keine USt. fällig wird, der Verein aber Vorsteuer ziehen kann. Die Steuererklärung 2019 wird später erstellt.

Forderungen

Zum 31.12.2020 bestanden offene Forderungen in Höhe 48 EUR aus Mitgliedsbeiträgen eines Mitglieds.

Eine offenen Forderungen in Höhe von 1.250 EUR aus 2019 wurde im Januar 2020 ausgeglichen.

Mitglieder

  • 31.12.2019: 28 Mitglieder
  • 31.12.2020: 33 Mitglieder
  • keine Ein- oder Austritte

Einnahmen

Einnahmen in Höhe 10.313,81 EUR

Betriebskosten GUs

Der Verein stellt die Betriebskosten der GUs den Städten und dem Landkreis in Rechnung, dies stellt die Haupt-Einnahmequelle des Vereins dar.

Förderungen

Der Verein erhielt im Jahr 2020 sieben Förderbeiträge in Gesamthöhe von 1.200,13 EUR.

Die Stadt Tuttlingen hat 360 EUR Förderung bezahlt für die Servernutzung durch Freifunk Tuttlingen. Es handelt sich um einen Kostenbeitrag für die Servernutzung, solange Freifunk Tuttlingen noch keine eigenen Server besitzt.

Grenzach-Wyhlen hat einen Förderbeitrag in Höhe von 500 EUR bezahlt.

Hinzu kommen Fördermitgliedschaften in Höhe von 340,13 EUR.

Spendenquittungen wurden nicht ausgestellt, da der Verein seit 2018 nicht mehr gemeinnützig ist.

Kostenerstattungen

Freifunk Bodensee nutzen einen vom Freifunk Dreiländereck gemieteten Server, dafür erhielt Freifunk Dreiländereck Kostenerstattungen in Höhe von 551,10 EUR.

Mitgliedsbeiträge

Es wurden 804 EUR von 32 Mitgliedern bezahlt, zwei Mitgliedsbeitrag für die Jahre 2019 und 2020 sind noch ausstehend.

Zinsen

Auf die Barguthaben bei der Volksbank Rhein-Wehra erhielt der Verein Zinsen in Höhe von 1,24 EUR.

Steuererstattung auf 2018

Die Steuererklärung 2018 wurden in 2020 beschieden, daraus ergab sich eine Umsatzsteuer-Erstattung in Höhe von 1.188,13 EUR.

Ausgaben

Ausgaben in Höhe 6.752,25 EUR

Servermiete

Für den Betrieb der Server bei Hetzner und myLoc wurden 4.178,49 EUR ausgegeben.

551,10 EUR davon wurden vom Freifunk Bodensee erstattet.

Internetzugang WTC

Für den Internetzugang der GU Rheinfelden wurden 414,12 EUR ausgegeben - diese Kosten wurden dem Landkreis in Rechnung gestellt.

Auszahlung an Mitglieder

100 EUR Aufwandsentschädigung für das technik.cafe in Lörrach - Manuel Schneider - als Kostenbeteiligung für die Nutzung der Räumlichkeiten durch den Verein, Energiekosten, Getränke etc.

111,88 EUR Kostenerstattung an Raimund Sommer für vier Router, die der Verein beim Workshop in Maulburg den Teilnehmern zur Verfügung gestellt hat.

Gebühren

50 EUR für Eintragung der Vorstandsänderung beim Amtsgericht Freiburg

Steuern

  • Umsatzsteuer: 1.252,89 EUR
  • Körperschaftssteuer: 634,06 EUR
  • Kapitalertragssteuer: 0,31 EUR

Bankgebühren

10,50 EUR

Steuererklärungen

Die Steuererklärung 2018 wurde in 2020 beschieden woraus eine Erstattung von Umsatzsteuern resultierte.

Es wurden ausserdem die Gewinn- und Verlustrechnungen für 2017, 2018 und 2019 abgegeben und vom Finanzamt anstandslos beschieden.

Der Verein hat die Möglichkeit nach Gesetzesänderung nun wieder gemeinnützig tätig zu sein. Damit würde die Körperschaftssteuer entfallen, Mitgliedsbeiträge und Spenden wären steuerlich absetzbar. Die Gemeinnützigkeit schränkt die Möglichkeiten des Vereins aber auch ein. Der Vorstand prüft derzeit, ob der Verein die Gemeinnützigkeit anstreben sollte oder nicht.

Zusammenfassung

  • Die Buchhaltung 2020 entspricht den Grundsätzen der ordnungsgemäßen Buchhaltung. Alle Kontobewegungen sind per Kontoauszug als auch Beleg nachvollziehbar. Es liegen nach Jahren strukturierte und aktuelle Summen- und Saldenlisten und Mitgliederlisten vor.
  • Die Korrektheit der Eingangsrechnungen wurde mit Stichproben überprüft.
  • Es lagen alle Steuererklärungen, Bescheide und Jahresabschlüsse vor.